Zum Fristablauf für die Grundsteuererklärungen am 31. Januar 2023 fordern wir Baden-Württemberg und Bayern dazu auf, die Umsetzung der Grundsteuerreform nicht weiter zu gefährden. Auch dort muss schnellstmöglich die erforderliche Zahl an Erklärungen vorliegen. Ein Scheitern der allein den Kommunen zustehenden Grundsteuer hätte fatale Folgen: Die kommunale Finanzhoheit, die Planungssicherheit und die kommunale Daseinsvorsorge stehen auf dem Spiel, sagen Michael Schrodi und Bernhard Daldrup.
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