Faire Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung auch in NRW

Faire Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung auch in NRW

Wohlstand mit Anstand –

Faire Lieferketten und nachhaltige öffentliche Beschaffung auch in NRW

Globale Wertschöpfungsketten machen rund 80% des weltweiten Handels aus. Deutschland ist so eng in die globalen Lieferketten verflochten, wie kaum ein anderes Land und damit auch NRW. Schauen wir genauer hin, arbeiten viele Menschen unter gesundheitsgefährdenden, schlechten Arbeitsbedingungen, die hier niemals zulässig wären. Auch Millionen von Kindern arbeiten auf Plantagen, in Fabriken, Minen oder Steinbrüchen, statt in die Schule zu gehen oder in einem sicheren Umfeld aufzuwachsen und zu spielen. Sie dürfen nicht Kind sein – anders als wir es für unsere Kinder und Jugendlichen immer wieder einfordern.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist die Bundesregierung innerhalb der EU mit gutem Beispiel voran gegangen und hat im Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG; kurz „Lieferkettengesetz“) beschlossen.

Seit dem 1. Januar 2023 ist dieses Gesetz nun in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren.

Das Volumen der bundesdeutschen öffentlichen Beschaffung umfasst 360 Mrd. Euro – anteilig ein enormer Hebel für ein Bundesland wie NRW und seine Kommunen. Soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien bei Vergaben der öffentlichen Hand können also massiv dazu beitragen, die Nachfrage nach nachhaltigeren Produkten und Dienstleistungen zu steigern und damit faire Lieferketten weltweit zu fördern. Unterhalb der Schwelle für EU-weite Ausschreibungen ist das Vergaberecht Haushaltsrecht, also Ländersache. Mit dem entsprechenden politischen Willen könnte die Landesregierung also Regelungen erlassen, die Unternehmen mit gutem Nachhaltigkeitsmanagement bei der Vergabe bevorzugen.

Leider ist unter der schwarz-gelben Landesregierung genau das Gegenteil passiert: Sie hat die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen und damit die Verantwortung zur Etablierung fairer Lieferketten auf die Beschaffenden abgewälzt. Mit der Gesetzesänderung ist eine landesweit einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Menschenrechten und Umweltstandards ausrichtete, abgeschafft worden.

Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung daher auf:

  1. mit gutem Beispiel voran zu gehen und sich selbst bzw. die Landesverwaltung dazu zu verpflichten, bei der öffentlichen Auftragsvergabe messbare Nachhaltigkeitskriterien, d.h. klare Maßnahmen, Aktionspläne und Zielzahlen – einzuführen und einzuhalten. Menschenrechts-, Umwelt- und Klimastandards sollen bei der öffentlichen Auftragsvergabe in NRW – ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand – verpflichtend eingeführt und gemonitort werden. Nicht das günstigste Angebot soll den Zuschlag erhalten, sondern das, das ausreichend hohe Nachhaltigkeitskriterien bzw. Sorgfaltspflichten in den eigenen Lieferketten erfüllt. Es gilt, ein qualitativ hochwertiges, kohärentes System an Mindestanforderungen zu etablieren, wozu auch eine verpflichtende Tarifbindung gehört.
  2. wie andere Bundesländer eine eigene Beratungsstruktur für nachhaltige Beschaffung aufzubauen, um Land, Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure dabei zu beraten und darin zu unterstützen, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten effektiv zu stärken. Auch soll es Unterstützungsstrukturen dafür geben, die Umsetzungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten fairer Vergabeaufträge zu steigern.

Antrag der SPD-Landtagsfraktion

(Bildquelle: Pixabay)

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2024-01-24