Haus Fühlingen verliert den Denkmalschutzstatus

Die ungewisse Zukunft des Haus Fühlingen ist ein Thema, das viele Menschen in der Bevölkerung und damit auch die örtliche Politik seit einigen Jahren beschäftigt. Mehrere Investoren haben sich in den letzten Jahrzehnten darum bemüht, das Haus Fühlingen zu sanieren und einer neuen Nutzung zugänglich zu machen. Allerdings sind alle Projekte ausnahmslos gescheitert.

Durch die Insolvenz der Eigentümerin Dolphin Trust GmbH des Haus Fühlingen, deren illegale Geschäftsabwicklung im Jahr 2020 durch die Medien aufgedeckt wurde, hat sich die Situation in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Die Stadt Köln hat seitdem nicht mehr die Möglichkeit mit der Eigentümerin selbst zu kommunizieren, sondern muss alle baulichen und technischen Fragen mit der Insolvenzverwaltung der Dolphin Trust GmbH erörtern. Die Verkehrssicherungspflichten für das marode Gebäude werden nicht eingehalten. Zudem ist das Gelände mittlerweile eine Mülldeponie geworden.

Nachfolgend auf ein unter anderem von uns initiierten Fachgesprächs zum Haus Fühlingen im letzten Jahr, hat die Verwaltung vor kurzem den aktuellen Sachstand zum Haus Fühlingen mitgeteilt. Eine denkmalfachliche Begehung des Areals im Jahr 2020 hat nach Auffassung des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln ergeben, dass beim Haus Fühlingen keine Denkmaleigenschaft im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erkennbar ist.

Auszug aus der Vorlage (0289/2023) der Stadtverwaltung:

„Die Voraussetzungskriterien für eine Eintragung in die Denkmalliste liegen nicht mehr vor. Weder hinreichende Bedeutung noch hinreichende Gründe für die Erhaltung und Nutzung im Sinne des DSchG NRW sind gegeben. Die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung stark vorhandene und heute noch weiter fortgeschrittene Reduzierung der ursprünglichen Bausubstanz der ehemaligen Hofanlage, ist nicht ausreichend aussagekräftig und deshalb nicht als denkmalbegründend einzustufen.”

Die Stadt Köln möchte daher das Objekt aus der Denkmalliste nach § 3 DSchG NRW löschen. Ein Verfahren hierzu wurde eingeleitet. Weil es sich bei dem Grundstück um einen sogenannten Außenbereich (§ 35 BauGB) handelt und nach der Austragung aus der Denkmalliste keine baurechtliche Ausnahme mehr zutrifft, kann dort zukünftig nicht mehr gebaut werden. Das wäre das Ende des Haus Fühlingen. Wir bedauern die fatale Entwicklung der letzten Jahre. Die Stadt braucht stärkere Kontroll- und Handlungsmöglichkeiten, wenn zukünftig Heuschrecken wie die Dolphin Trust GmbH wieder denkmalgeschützte Gebäude verwahrlosen lassen. Um endlich Klarheit zu schaffen: Haben wir ein interfraktionelles Gespräch angeregt.

Das Thema Vermüllung haben wir in den letzten Jahren seit dem Abladen von Bauschutt und Sperrmüll vor dem Haus Fühlingen im März 2021 immer wieder bei der Verwaltung platziert. Leider ist unsere mündliche Anfrage zum Haus Fühlingen in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 17.06.2021 nach über zwei Jahren immer noch nicht beantwortet worden! Die Stadt muss endlich tätig werden und den Müll vor dem Haus Fühlingen entfernen.

Gerüchten zufolge soll ein neuer Investor das Haus Fühlingen in letzter Sekunde retten wollen. Ob er mit seinem Projekt allerdings erfolgreich sein wird, bleibt angesichts der großen Schwierigkeiten, um das Haus Fühlingen mit Vorsicht zu genießen.

Loading

👋
Unser Newsletter

Tragen Sie sich ein, um regelmäßig neue Infos in ihren Posteingang zu bekommen.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

2023-02-10