Reform der Lehrkräftebesoldung

Reform der Lehrkräftebesoldung

Der vorgelegte Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung kommt mit reichlich Verspätung in die parlamentarisch Debatte. Es ist ein Gebot der verfassungsgemäßen Gleichbehandlung der Lehrkräfte, die zukünftig schulformunabhängig in der Einstiegsbesoldung nach A13 bezahlt werden sollen.

Die bisher ungleiche Besoldung ist mit einer der Gründe für den schulformspezifischen Lehrkräftemangel an den Grund-, Haupt- und Realschulen. Zukünftige Lehramtswärter:innen wählen im Zweifel das Lehramt aus, welches ihnen die besten beruflichen Perspektiven bietet.

Der Gesetzentwurf wirft leider jedoch noch viele Fragen auf. Unklarheiten und mögliche Ungereimtheiten, die neue Ungleichbehandlungen im System nach sich ziehen, müssen gelöst werden. Es gilt das beamtenrechtliche Abstandgebot.

Sonst werden wir zukünftig neue Schwierigkeiten haben, z.B. bestimmte Funktionsämter zu besetzen. Der Hinweis der Landesregierung, dass man die Auswirkungen auf Beförderungs-, Funktions- und Leitungsämter im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen in der Folge überprüfen wolle, reicht nicht und sorgt nur für Unmut in den Kollegien. In Zeiten eines eklatanten Personalmangels an den Schulen können, wollen und dürfen wir uns diese Ungerechtigkeiten nicht erlauben. Wir müssen die Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer endlich und schnell aufheben.

Als SPD-Fraktion sind wir bereit, konstruktiv in den weiteren Beratungen in den Fachausschüssen an einem Gesamtkonzept zu arbeiten. Wir sollten gemeinsam eine klare Botschaft an alle Lehrkräfte in unserem Land senden, dass wir ihre Arbeit schätzen und dies auch in einer gerechten und mutigen Reform der Lehrkräftebesoldung zum Ausdruck bringen.

Hier der -> Gesetzesentwurf dazu!

 

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