Wie steht es um das Badeverbot am Fühlinger See?

Zusammenfassung:

Ein externes Gutachterbüro prüft die Einrichtung von neuen Badezonen am Fühlinger See! Das ist diese Woche aus einer neuen Verwaltungsvorlage bekanntgeworden. Unser Antrag aus dem Dezember 2021 wird damit endlich von der Stadtverwaltung umgesetzt. Wir hatten aufgrund der schwierigen Rechtslage beantragt am Fühlinger See neue beaufsichtigte Badezonen einzurichten. Im Sommer 2021 war eine große Debatte zum Thema entbrannt, da die Stadt Köln nach vermehrten Badeunfällen auf das seit 1984 bestehende Badeverbot am Fühlinger See aufmerksam gemacht hat.

  • Sommer 2021: Öffentlichkeitsarbeit (Beschilderung und Flyer) durch die Stadt Köln zum Badeverbot nach vermehrten Badeunfällen am Fühlinger See
  • August 2021: Start der Petition zur Abschaffung des Badeverbots (mittlerweile 6.000 Unterschriften)
  • August 2021: Anfrage der SPD in der Bezirksvertretung Chorweiler zum Badeverbot
  • Dezember 2021: Antrag der SPD gemeinsam mit der FDP in der Bezirksvertretung Chorweiler zur Einrichtung von beaufsichtigten Badezonen (einstimmig angenommen)
  • Juni 2022: Oberbürgermeisterin Reker wird in einer digitalen Sprechstunde auf das Thema angesprochen und sagt es sei vielleicht möglich im Sommer den Fühlinger See „an bestimmten Tagen einige Zonen“ zum Baden freizugeben.
  • Juni 2022: Anfrage der SPD in der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Aussagen von Frau Reker
  • Oktober 2022: Die Stadt möchte ein externes Gutachterbüro beauftragen, um eine Risikoanalyse nebst Handlungsempfehlung für die Ausweisung eines Teilbereichs des Fühlinger Sees als Badestelle zu erstellen. Wir freuen uns sehr über diese positive Nachricht und sind gespannt auf das Ergebnis des Gutachterbüros. Den Prozess werden wir weiterhin begleiten und uns für die Ausweisung neuer Badezonen am Fühlinger See einsetzen, damit wir bald alle wieder im Fühlinger See schwimmen können.

 

Langfassung:

Das Badeverbot am Fühlinger See erhitzt die Gemüter vieler Menschen weit über den Kölner Norden hinaus. Seitdem im letzten Jahr mit einer neuen Beschilderung und Flyern durch das Sportamt am Fühlinger See auf das Schwimmverbot aufmerksam gemacht wurde, ist eine große Debatte im Kölner Norden entbrannt. Wir haben für euch die Geschehnisse zusammengefasst und dargestellt, was wir alles unternommen haben, um das Schwimmen am Fühlinger See wieder zu ermöglichen.

Grundlegendes zum Fühlinger See und zum Badeverbot

Der Fühlinger See ist ein künstlicher See im Norden der Stadt, der aus sieben Teilseen und einer zwei Kilometer langen Regattabahn besteht. Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit ihre Angelegenheiten durch kommunale Satzungen zu regeln. Das hat die Stadt Köln für den Fühlinger See durch einen Ratsbeschluss am 26.06.1984 in Anspruch genommen und in der Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See insbesondere die Nutzung der Wasserflächen und der Grün- und Verkehrsflächen sowie allgemeine Verhaltensbestimmungen geregelt. In der Satzung ist seit über 35 Jahren unter anderem auch ein Badeverbot (§ 12 Abs. 1: Es ist nicht gestattet, zu baden, soweit es nicht durch diese Satzung zugelassen ist) normiert. Eine Ausnahme wird in der Satzung derzeit nur für den am See 5 liegenden Blackfoot Beach gestattet, zu dessen Gelände ein abgegrenztes Freibad gehört.

Die Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See könnt ihr hier nachlesen: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/sport-und-erholungsanlage-fuehlinger-see_27.04.2021.pdf

Vorkommnisse im Jahr 2021 (Badeunfälle und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln)

Während der Corona-Pandemie sind viele Menschen an den Fühlinger See geströmt. Das Besucheraufkommen der letzten Jahre wurde vermutlich an einigen Tagen bei weitem übertroffen. Leider ist es im Sommer 2021 vermehrt zu Badeunfällen gekommen, wovon manche auch tödlich geendet sind. Die Verwaltung hat die Badeunfälle zum Anlass genommen und das Thema bewusst breit in die Öffentlichkeit getragen, um weitere Unfälle zu verhindern. So wurden Flyer durch das Sportamt an Badegäste verteilt und im Zuge der Novellierung der Satzung des Fühlinger Sees eine neue Beschilderung (Holztafeln an den Wegen zum See und blaue Schilder am See mit Beschreibungen der einzelnen Seen) aufgestellt.

Wie waren die Reaktionen?

Durch die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Hinweise auf das langjährig bestehende Badeverbot am Fühlinger See ist eine große Debatte insbesondere im Kölner Norden, aber auch in der gesamten Stadt entbrannt. Viele Menschen haben zum ersten Mal Kenntnis von dem Badeverbot am Fühlinger See erlangt und sich beeinträchtigt gefühlt. Der Fühlinger See gilt für viele als Badewanne Kölns und war seit Jahren fest verankert im Sommer als Badeort vieler Menschen aus der Region.

Kurz nach der Verteilung der Flyer durch die Stadt hat der Kölner Felix Scherf eine Petition gestartet mit dem Ziel das Baden im Fühlinger See wieder zu ermöglichen. Diese Petition hat mittlerweile fast 6.000 Unterstützende. Wir haben direkt Kontakt zu Herrn Scherf aufgenommen und das Thema selbst bereits im August 2021 aufgegriffen. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 26.08.2021 haben wir in einer mündlichen Anfrage verschiedene Fragen an die Verwaltung zum Badeverbot gestellt. Wir wollten wissen, welchen Sinn das Badeverbot verfolgt, ob die Stadt die Regelung für praxistauglich hält und haben direkt einen ersten Vorschlag zur kostenlosen Nutzung des Blackfoot Beachs eingebracht.

Die mündliche Anfrage und die Antwort der Verwaltung könnt ihr hier nachlesen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=839991&type=do

Durch die Antwort der Verwaltung und die weitere Recherche zum Thema sind wir auf die große Schwierigkeit von kommunalen Badeseen gestoßen. In einem jüngeren Urteil des Bundesgerichtshofs (III ZR 60/16) aus dem Jahr 2017 hat der BGH eine Betreiberverantwortung und damit verbundene Verkehrssicherungspflichten der Kommunen festgestellt. Viele Kommunen im ganzen Land haben seither große Sorgen bei Badeunfällen in die Haftung zu geraten. Kommunen müssen daher spätestens seit dem Urteil ihre kommunalen Badestellen pflichtgemäß beaufsichtigen, um sich keine Sorgen wegen etwaiger Schadensersatzansprüche machen zu müssen, sofern ein bädertypischer Ausbau an der Badestelle vorhanden ist.

Wie hat sich die Situation weiterentwickelt?

Für uns war also klar: Wenn am Fühlinger See (außerhalb des kostenpflichtigen und bewachten Blackfoot Beachs) wieder geschwommen werden soll, braucht es Schwimmbereiche mit pflichtgemäßer Aufsicht. Das haben wir Ende 2021 in der Sitzung der Bezirksvertretung gemeinsam mit der FDP beantragt. Unserem Antrag (AN/2532/2021) hat eine breite Mehrheit (alle außer die AfD) in der Bezirksvertretung zugestimmt.

Folgender Beschluss wurde gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und an welchem Ort am Fühlinger See ein weiterer Schwimmbereich unter Beaufsichtigung eines externen Betreibers realisiert werden kann. Die Ergebnisse und die Optionsflächen sollen der BV 6 und den zuständigen Ausschüssen zur Beratung vorgelegt werden. Bei der Prüfung müssen insbesondere Belange des Landschaftsschutzes und eine weitere Ermöglichung der stillen Erholung berücksichtigt werden.

Den Antrag könnt ihr hier nachlesen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=850896&type=do

Wir haben den Antrag noch im Winter gestellt, damit eine Lösung für die Badesaison 2022 gefunden werden kann. Leider haben wir bis heute von der Verwaltung keine Reaktion auf unseren Antrag erhalten. Das Thema ist im Sommer 2022 während der Badesaison aber natürlich wieder aufgekommen. Eine Person hat Oberbürgermeisterin Reker in ihrer digitalen Sprechstunde Anfang Juni nach dem Thema gefragt. Nach Aussage der Oberbürgermeisterin sei es vielleicht möglich im Sommer „an bestimmten Tagen einige Zonen“ zum Baden freizugeben.

Auch wenn wir bis heute keine Antwort der Verwaltung erhalten haben, hat sich der Antrag offensichtlich in der Verwaltung rumgesprochen, sodass Frau Reker unsere Idee zur Einrichtung von Schwimmzonen übernommen hat. Wir wollten natürlich sofort wissen, wie es um die Einrichtung von Schwimmzonen bestellt ist und haben direkt bei der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung die Aussage von Frau Reker aufgegriffen und verschiedene Fragen gestellt. Wir wollten wissen, wie weit die Prüfung der Ausweisung von Schwimmbereichen am Fühlinger See ist, ob diese Ausweisung noch für die Badesaison 2022 gelten würde und ob bereits Gespräche mit möglichen Betreibern der Badezonen geführt wurden. Leider haben bis heute auch auf diese am 09.06.2022 gestellten Fragen keine Antworten erhalten.

Was ist der aktuelle Sachstand?

Wir warten immer noch auf die Antworten auf unsere Fragen (die Verwaltung hat die gesetzte Frist für die Beantwortung längst verstreichen lassen). Diese Woche hat sich aber ein weiterer kleiner Schritt ergeben. Die am Anfang genannte Petition wurde als Bürgereingabe an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden gerichtet. Aus der diese Woche veröffentlichten Stellungnahme der Verwaltung zu der Petition haben wir eine spannende Erkenntnis gewonnen: Die Stadt möchte ein externes Gutachterbüro beauftragen, um eine Risikoanalyse nebst Handlungsempfehlung für die Ausweisung eines Teilbereichs des Fühlinger Sees als Badestelle zu erstellen. Laut Rundschau-Informationen soll wohl insbesondere die Eignung des Sees 7 geprüft werden, da dort eventuell kein bädertypischer Ausbau vorhanden ist. Wir freuen uns sehr über diese positive Nachricht und sind gespannt auf das Ergebnis des Gutachterbüros. Den Prozess werden wir weiterhin begleiten und uns für die Ausweisung neuer Badezonen am Fühlinger See einsetzen, damit wir bald alle wieder im Fühlinger See schwimmen können.

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2022-10-21